(Günter Krenn): Covid-19 Informationen (Stand:4.1.2022)

Laut aktueller Gesetzeslage dürfen an einem Ort mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch geeignete Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der Teilnehmer der gleichzeitig stattfindenden Zusammenkünfte ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird. Diese Regelung kann auch für sportliche Wettkämpfe herangezogen werden, sofern garantiert ist, dass maximal 25 Personen in Gruppierungen aufeinandertreffen. Damit sind auch Rennen des Steirischen Masterscup möglich. Wir bitten euch dazu, vor allem auch auf der nun eigens dafür eingerichteten Website des ÖSV am Laufenden zu halten. Hier kurz zusammengefasst die wichtigsten Infos für Rennläufer und Veranstalter.

Rennläufer:

  • 2G Nachweis für Rennläufer erforderlich
  • Maskenpflicht in gewissen Bereichen
  • Zusammenkünfte möglichst vermeiden
  • In Skizeit bereits als Athlet registriert
  • Startnummernabholung durch einen Vereinsvertreter
  • Nenngeld wenn möglich vorab bezahlen oder abgezählt bereit halten
  • Beachten von etwaigen zeitlichen und räumlichen Slots
  • Den Anweisungen der Veranstalter bitte Folge zu leisten

Veranstalter:

  • Bestimmung eines Covid-19 Beauftragten
  • Meldung bei der BH inkl. Präventionskonzept (siehe ÖSV)
  • Alle Veranstalter werden ersucht, mit der Behörde Rücksprache zu halten.
  • Für räumliche & zeitliche Aufteilung beim Rennen sorgen
    z.B. Im Startbereich dürfen sich nicht mehr als eine bestimmte Anzahl an Personen gleichzeitig befinden,
  • Unbedingte Einhaltung und Kontrolle der Angaben vom Präventionskonzept